Bike Green Group Srls Rent Shop Tours

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Elektrisches Stadtfahrrad
Bike Green Group E-spike 8-1-Lady

Preis ab: € 23,00

  • 1 Tag € 29
  • 2 Tage € 55
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Stadtfahrrad
Sardinia Bike Green Bemmex Always Woman

Preis ab: € 10,00

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  • 4 Tage € 45
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Sicherheitsausrüstung inklusive

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Tipo Bici
Atala E-SPIKE 8.2 8V (2)
Atala E-Spike Man
Rahmen: Aluminum
Preis ab: € 25,00
Bike Green Group E-spike 8-1-Lady
Atala E-Spike 7-1
Rahmen: Aluminum
Preis ab: € 25,00
Sardinia Bike Green Group Bemmex Alway 3 Man
Bemmex Always 3 Man
Rahmen: Aluminum
Preis ab: € 12,00
Sardinia Bike Green Group Trek Marlin 7
Trek Marlin 7
Rahmen: Aluminum
Preis ab: € 25,00
Marlin 5
Trek Marlin 5
Rahmen: Aluminum
Preis ab: € 25,00
Sardinia Bike Green Group Trek Emonda SL5
Trek Emonda Sl 5
Rahmen: Carbon
Preis ab: € 39,00

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Bike Green Group Srls Rent Shop Tours

Allgemeine Mietbedingungen Bike Green Group Srls

  1. Um ein Fahrrad zu mieten, muss der Benutzer dem Verwalter einen gültigen Ausweis vorlegen. Das Fahrrad muss in Übereinstimmung mit den mitgeteilten und / oder an den Verleihstellen an der gleichen Stelle, an der es gemietet wurde, zurückgegeben werden. Für den Fall, dass der Nutzer das Fahrrad vor Ablauf des Mietvertrags zurückgibt, erfolgt keine Rückerstattung.
  2. Der Fahrradverleih durch den Nutzer setzt die vorbehaltlose Kenntnis und Anerkennung dieser Bestimmungen, der Tarife, der Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtung, in der der Verleih in Anspruch genommen wurde, voraus. Beim Fahrradverleih wird von den Nutzern erwartet, dass sie auf ausgewählten Strecken radeln und kleinere Reparaturen am Fahrrad durchführen können, wie zum Beispiel Reifen aufpumpen, einen Schlauch wechseln oder eine Reifenpanne reparieren, Fahrräder sauber und geschmiert halten, um Laufruhe und Fahrradsicherheit zu gewährleisten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was zu tun ist, wird den Gästen empfohlen, auf eigene Kosten professionellen Rat und Unterstützung vor Ort in Anspruch zu nehmen.
  3. Zum Zeitpunkt der Lieferung des Fahrrads überprüfen der Benutzer und der Verwalter seinen Funktionsstatus. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, unsere Fahrräder und Ausrüstung im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn der Radtour / Verleih befinden. Der Benutzer muss das Fahrrad benutzen, um Schäden sowohl an ihm als auch an seinem Zubehör (Korb, Sitz, Ständer usw.) zu vermeiden; er muss auch jedes Mal, wenn das Fahrrad unbeaufsichtigt gelassen wird, das bereitgestellte Schloss benutzen.
  4. Der Nutzer ist verpflichtet, das gemietete Fahrrad nicht an Dritte weiterzugeben und ist jederzeit dafür verantwortlich.
  5. Der Verwalter fordert den Benutzer auf, für Schäden und / oder Brüche zu zahlen, die am Fahrrad verursacht oder erlitten wurden; alternativ kann der Nutzer das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren lassen. Änderungen oder Umbauten, die nicht vorher genehmigt wurden, am Fahrrad sind nicht erlaubt oder werden erstattet.
  6. Bei Verlust von Schlüsseln oder Fahrradzubehör gehen alle Kosten für die Aufarbeitung zu Lasten des Nutzers.
  7. Der Verwalter kann die Benutzer während der Benutzung von Fahrrädern kontrollieren und deren sofortige Rückgabe verlangen, wenn die Bedingungen einer unsachgemäßen Verwendung des Fahrzeugs festgestellt werden.
  8. Wenn der Verwalter ein Fahrrad als verlassen vorfindet oder in jedem Fall nicht nach der zum Zeitpunkt der Anmietung vereinbarten Frist zurückgegeben wird, kann er es zurückziehen, auch wenn es mit der Alarmanlage abgeschlossen ist.
  9. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die ihm, dem Fahrrad, Dritten und Sachen während der Benutzung des Fahrzeugs zugefügt werden. Von der Verwaltungsgesellschaft kann keine Entschädigung verlangt werden. Während der Nutzung des Fahrrads ist der Benutzer weder versichert noch ist das Fahrrad durch eine Versicherung gedeckt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Manager lehnt jede Verantwortung im Falle einer unsachgemäßen Verwendung des Fahrzeugs oder der Nichteinhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab.
  10. Im Falle eines Fahrraddiebstahls muss der Benutzer dem Verwalter eine Kopie der Diebstahlanzeige bei den zuständigen Justizbehörden vorlegen und eine Kaution in Höhe von 500,00 € zahlen, die nur im Falle der Wiedererlangung zurückerstattet wird / Bergung des Fahrzeugs.
  11. Das Versäumnis, das Fahrrad ohne vorherige Ankündigung zurückzugeben, wird als Diebstahl betrachtet und daher der Justizbehörde gemeldet.
  12. Der Verwalter kann die Vermietung des Fahrrads an Personen im Zustand der Trunkenheit oder unter Drogeneinfluss (gemäß Artikel 186-187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen nach alleinigem Ermessen des Verwalters verweigern die Vermietung des Fahrrads an betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen (gemäß Artikel 186-187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen nach alleinigem Ermessen des Managers.

Mechanische Unterstützung während der Mietzeit gegen Gebühr