E-Spike

city-e-bike
Atala
Bike Green Group E spike 8 1 Lady
Chek in out *
Name *
Nachname *
Email *
Telefon *
Zimmer Hotel *
Gesamtmiete
€  
0.00

Ich akzeptiere die Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für Fahrräder/Elektrofahrräder

Die Vermietung und Nutzung des Fahrrads setzt die Kenntnis und bedingungslose Zustimmung des Benutzers zu dieser Ordnung, den Tarifen, den Öffnungs- und Schließzeiten der Hotelrezeption und von Bike Green Group Srls, Verwalter des Anwesens mit Sitz in Villasimius in der Via Matteotti Nr 13 (Umsatzsteuernummer 03808560928).

  1. )Der Mieter erklärt, das Fahrrad und das gesamte Mietmaterial in einwandfreiem Zustand und Wartung zu übernehmen. Eventuelle Schäden müssen an der Hotelrezeption gemeldet und gemeldet werden.
  2. ) Um ein Fahrrad mieten zu können, muss der Benutzer volljährig sein, alle Felder der Anfrage ausfüllen, die Zahlung per Kreditkarte vornehmen, den Schlüssel und den Helm bei Empfang abholen. Bei Elektrofahrrädern, die für mehrere Tage gemietet werden, muss der Mieter auch das Batterieladegerät mit dem Schlüssel abholen, um es zu extrahieren.
  3. ) Die Benutzung des Fahrrads setzt die körperliche Fitness und die technischen Fähigkeiten desjenigen voraus, der es fahren möchte; Daher erklärt der Benutzer durch die Anmietung des Fahrrads, dass er mit ausreichender Kapazität und angemessener Kompetenz ausgestattet ist, ohne irgendwelche Vorbehalte zu machen. Im Falle der Nutzung durch Minderjährige übernimmt der Elternteil/Betreuer oder Vormund des Minderjährigen durch das Ausfüllen des Formulars und die Zahlung alle in diesem Vertrag und im Zivilgesetzbuch angegebenen Verantwortlichkeiten und autorisiert folglich den Minderjährigen zur Nutzung des Fahrrads unter die in dieser Verordnung vorgesehenen Bedingungen.
  4. ) Das Fahrrad ist ausschließlich als Transportmittel zu verwenden und muss mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Sorgfalt behandelt werden, um Schäden sowohl am Fahrrad selbst als auch am Zubehör zu vermeiden. Es ist verboten, das Fahrrad für gewerbliche Zwecke zu verwenden, und es ist nicht möglich, es anderen Subjekten zur Nutzung zu überlassen.
  5. ) Der Benutzer ist für das Fahrrad und/oder E-Bike verantwortlich, bis es an der Hotelrezeption zurückgegeben wird. Die Miete gilt daher als abgeschlossen, wenn das Fahrrad und sein gesamtes Zubehör auf dem entsprechenden Parkplatz, auf dem es zurückgegeben wird, mit einem Vorhängeschloss verschlossen sind Hotelrezeptionist, einschließlich der Schlüssel für das Vorhängeschloss. Wenn es sich bei dem gemieteten Fahrrad um ein Elektrofahrrad handelt, müssen auch das Batterieladegerät und der Schlüssel zum Herausziehen zurückgegeben werden; er haftet auch für Schäden, die ihm, dem Fahrrad, Dritten und Sachen während der Benutzung des Fahrzeugs zugefügt werden. Vom Mieter und vom Hotel kann keinerlei Entschädigung verlangt werden.
  6. ) Während der Anmietung genießt der Benutzer weder eine Versicherung noch ist das Fahrrad und/oder E-Bike durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Benutzer ist daher verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Manager und das Hotel lehnen jede Verantwortung im Falle einer unsachgemäßen Verwendung des Fahrzeugs oder der Nichteinhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab.
  7. ) Der Mieter kann die Benutzer während der Nutzung der Fahrräder kontrollieren und deren Rückgabe verlangen, wenn er die Bedingungen einer missbräuchlichen Nutzung des Fahrzeugs anerkennt. Der Mieter kann Personen im Rauschzustand oder unter Drogeneinfluss (gemäß §§ 186-187 StVO) und aus anderen Gründen nach eigenem Ermessen die Vermietung verweigern.
  8. ) Bei Verlust der Schlüssel, des Fahrradzubehörs oder bei Schäden wird der Mieter den Kunden um die Summe bitten, die für die ursprüngliche Wiederherstellung des Fahrrads auf der Grundlage dessen, was in diesem Vertrag angegeben ist, oder in Ermangelung dessen erforderlich ist die Preisliste des Kostenvoranschlags des Mieters und/oder des Ersatzteillieferanten; im Falle eines Totaldiebstahls muss der Mieter den Mieter in Höhe des festgelegten Betrags in Euro entschädigen: 300,00 für jedes Citybike; 700,00 für jedes Alu-Mountainbike oder Rennrad; 3.000,00 für jedes Carbon Rennrad oder Mountainbike; 1.500,00 für jedes E-Bike Stadtrad; 3.500,00 für jedes E-Bike Mountainbike. 20,00 für jedes Vorhängeschloss; 50,00 für jeden Helm; 100,00 für jeden Batterieschlüssel, 100,00 für jedes Batterieladegerät.
  9. ) Das Fahrrad muss innerhalb der an der Hotelrezeption angegebenen Zeiten zurückgegeben werden. Das Fahrrad gilt nur dann als zurückgegeben, wenn es mit einem Vorhängeschloss auf dem entsprechenden Parkplatz verschlossen ist und alle Zubehörteile an der Hotelrezeption zurückgegeben werden, einschließlich der Schlüssel für das Vorhängeschloss. Wenn es sich bei dem gemieteten Fahrrad um ein Elektrofahrrad handelt, müssen auch das Batterieladegerät und der Schlüssel zum Herausziehen zurückgegeben werden; die Rückgabe des Fahrrads auf dem Parkplatz nicht ohne vorherige Mitteilung oder in jedem Fall nicht durch Ausnahmefälle motiviert ist, wird als Diebstahlsdelikt betrachtet und daher den Justizbehörden gemeldet. Die vorzeitige Rückgabe des Fahrrads gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung.
  10. ) Der Mieter kann verlangen, dass der Mieter das Fahrrad auch im Falle einer Panne abholt, wobei die Kosten in einem Umkreis von 10 km um das Büro 20,00 Euro und 1,00 Euro pro km betragen. zusätzlich; der Charterer ist jedoch nicht verpflichtet, die verlangte Intervention zu leisten, daher kann ein Unterlassen der Intervention kein Grund für eine Vertragsverletzung sein. Es liegt im Interesse des Mieters, mit der Abholung des Fahrrads fortzufahren, und nur vorübergehende Umstände können ein Eingreifen unmöglich machen.
  11. ) Der Mieter muss die entsprechende Zahlung ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns bis zu seinem Erscheinen zum Abschluss des Mietvertrags zahlen, zusätzlich zu etwaigen Kosten für Schäden, vollständigen oder teilweisen Diebstahl.
  12. ) Im Falle eines Fahrrad- und/oder E-Bike-Diebstahls muss der Benutzer dem Mieter eine Kopie der Anzeige bei den zuständigen Stellen vorlegen und den Betrag bezahlen, der dem Wert des Fahrradgegenstands des Diebstahls entspricht (siehe Art 8), die im Falle des Auffindens oder der Bergung des Fahrzeugs selbst zurückgegeben werden. Obwohl in dieser Verordnung nicht erwähnt, richten sich die Beziehungen zwischen den Parteien (Auftragnehmern) nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Cagliari das zuständige Gericht.
    Er erklärt auch, dass er die Mietbedingungen und die Regelung für die Bereitstellung des Fahrradverleihdienstes gelesen und verstanden hat, die einen Nutzungsvertrag für alle rechtlichen Zwecke darstellt, deren Vertragsbedingungen er unter besonderer Bezugnahme auf die Folgen zu kennen und zu akzeptieren erklärt obliegen dem Mieter bei Schäden, die während der Mietdauer Dritten und/oder am Mietfahrzeug zugefügt werden, sowie bei Diebstahl des Fahrzeugs. DER MIETER erklärt außerdem, gemäß Gesetzesdekret 196/2003 darüber informiert zu sein, dass:

    a) Die bereitgestellten personenbezogenen Daten werden für institutionelle Zwecke verarbeitet, die mit der Verwaltung des Dienstes verbunden oder maßgeblich sind;
    b) Die Verarbeitung der bereitgestellten personenbezogenen Daten erfolgt mit computergestützten und manuellen Methoden und in jedem Fall so, dass der Schutz der Vertraulichkeit der Daten gewährleistet ist;
    c) Die Bereitstellung von Daten ist obligatorisch, sowohl um auf den Dienst zugreifen zu können, als auch um es dem Dienstleiter zu ermöglichen, spätere Verfahrenspflichten zu verwalten; Die Nichtbereitstellung der angeforderten Daten macht den Zugriff auf den Dienst unmöglich;
    d) Die bereitgestellten Daten dürfen anderen öffentlichen oder privaten Subjekten ausschließlich für Verfahrenserfüllungen mitgeteilt werden, die ausschließlich der Verfolgung der in Buchstabe a) genannten Zwecke dienen;
    e) Der VERMIETER kann die Rechte gemäß Art. 7 des gesetzesvertretenden Dekrets 196/2003, wie beispielsweise Löschung, Umwandlung in anonyme Form, Sperrung rechtswidrig verarbeiteter Daten, Integration, Aktualisierung von Daten usw.
    f) Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist Bike Green Group Srls (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 03808560928) mit Sitz in Villasimius, via Matteotti n. 13, die der VERMIETER anwenden kann, um die in der oben genannten Art genannten Rechte geltend zu machen. 7 des Gesetzesdekrets 196/2003.
Ich akzeptiere die Bedingungen
Nach oben scrollen