Sardinia Bike Green Group - Bemmex biciclette e accessori

Bemmex Always 3 Man

Ausgestattetes Laufrad

Eigenschaften

Rahmen: Aluminum
Gabel: Hi Ten
Gang: Shimano 21 Speed
Größe: S, M, L
Preis ab: € 12,00
  • 1 Tag € 15,00
  • 2 Tage € 30,00
  • 3 Tage € 45,00
  • 4 Tage € 55,00
  • 5 Tage € 65,00
  • 6 Tage € 75,00
  • 7 Tage € 85,00

Zusatzleistungen nicht inbegriffen

Hauslieferung: € 15,00
Home-Kollektion: € 15,00

Sicherheitsausrüstung inklusive

Schutzhelm
Vorhängeschloss
Wartungskit
Pumpe
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REGOLAMENTO NOLEGGIO BICICLETTA E-BIKE

Die Vermietung und Nutzung des E-Bikes setzt die Kenntnis und bedingungslose Zustimmung des Benutzers zu diesen Bestimmungen, den Tarifen, den Öffnungs- und Schließzeiten von Bike Green Group Srls, Verwalter des Anwesens mit Sitz in Villasimius in der Via Matteotti Nr. 13 ( Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 03808560928).

  1. ) Der Mieter erklärt, das Fahrrad und das gesamte Mietmaterial in einwandfreiem Zustand und Wartung zu übernehmen. Etwaige Schäden müssen gemeldet und in der entsprechenden stilisierten Fahrradbox gemeldet werden.
  2. ) Um ein Fahrrad mieten zu können, muss der Benutzer dem Mieter zunächst zusätzlich zur Kaution einen gültigen Ausweis oder Führerschein vorlegen: Eine Kopie dieser Dokumente wird vom Verwalter bis zum Ende der Miete aufbewahrt.
  3. ) Die Benutzung des MTB-Fahrrades setzt die körperliche Fitness und die technischen Fähigkeiten der Person voraus, die es zu fahren beabsichtigt, daher erklärt der Benutzer durch die Anmietung des Fahrrads ohne Vorbehalt, dass er mit ausreichender Leistungsfähigkeit und entsprechender Kompetenz ausgestattet ist. Im Falle der Nutzung durch Minderjährige übernimmt der Elternteil/Betreuer oder Vormund des Minderjährigen mit der Unterzeichnung dieses Vertrages alle in diesem Vertrag und im Zivilgesetzbuch angegebenen Verantwortlichkeiten und ermächtigt den Minderjährigen folglich, das Fahrrad gemäß dem Bedingungen, die in dieser Verordnung festgelegt sind.
  4. ) Das Fahrrad ist ausschließlich als Transportmittel zu verwenden und muss mit Sorgfalt, gesundem Menschenverstand und Sorgfalt behandelt werden, um Schäden sowohl am Fahrrad selbst als auch am Zubehör zu vermeiden. Die Nutzung des Fahrrads zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten ist untersagt, noch darf es zur Nutzung an andere Subjekte weitergegeben werden.
  5. ) Der Benutzer ist für das Fahrrad und/oder E-Bike bis zur Rückgabe an den Mieter verantwortlich; er haftet auch für Schäden, die ihm, dem Fahrrad, Dritten und Sachen während der Benutzung des Fahrzeugs zugefügt werden. Vom Mieter kann keine Entschädigung verlangt werden.
  6. ) Während der Anmietung genießt der Benutzer weder eine Versicherung noch ist das Fahrrad und/oder E-Bike durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Benutzer ist daher verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Manager lehnt jede Verantwortung im Falle einer unsachgemäßen Verwendung des Fahrzeugs oder der Nichteinhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab.
  7. ) Der Mieter kann die Benutzer während der Nutzung der Fahrräder kontrollieren und deren Rückgabe verlangen, wenn er die Bedingungen einer missbräuchlichen Nutzung des Fahrzeugs anerkennt. Der Mieter kann Personen im Rauschzustand oder unter Drogeneinfluss (gemäß §§ 186-187 StVO) und aus anderen Gründen nach eigenem Ermessen die Vermietung verweigern.
  8. ) Bei Verlust der Schlüssel, des Fahrradzubehörs oder bei Schäden wird der Mieter vom Kunden den Betrag verlangen, der für die ursprüngliche Wiederherstellung des Fahrrads auf der Grundlage dessen, was in diesem Vertrag angegeben ist, oder, in Ermangelung dessen, erforderlich ist Preisliste, Kostenvoranschlag des Mieters und/oder Ersatzteillieferanten; im Falle eines Totaldiebstahls muss der Mieter den Mieter in Höhe des festgelegten Betrags in Euro entschädigen: 300,00 für jedes Citybike; 700,00 für jedes Alu-Mountainbike oder Rennrad; 3.000,00 für jedes Carbon Rennrad oder Mountainbike; 1.500,00 für jedes E-Bike Stadtrad; 3.500,00 für jedes E-Bike Mountainbike.
  9. ) Das Fahrrad muss innerhalb der in diesem Vertrag angegebenen Zeiten am selben Ort zurückgegeben werden, an dem es ausgeliehen wurde. Das Fahrrad gilt nur dann als zurückgegeben, wenn es mit Gegenzeichnung der Rückgabe auf dem Vertrag direkt an den Mieter zurückgegeben wird; die Rückgabe des Fahrrads auf dem Parkplatz nicht ohne vorherige Mitteilung oder in jedem Fall nicht durch Ausnahmefälle motiviert ist, wird als Diebstahlsdelikt betrachtet und daher den Justizbehörden gemeldet. Die vorzeitige Rückgabe des Fahrrads gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung.
  10. ) Der Mieter kann den Mieter um eine Intervention zur Abholung des Fahrrads bitten, die Kosten betragen 10,00 Euro in einem Umkreis von 10 km um das Büro und 1,00 Euro pro km. zusätzlich; der Charterer ist jedoch nicht verpflichtet, die verlangte Intervention zu leisten, daher kann ein Unterlassen der Intervention kein Grund für eine Vertragsverletzung sein. Es liegt im Interesse des Mieters, das Fahrrad abzuholen, und nur vorübergehende Umstände können den Eingriff unmöglich machen.
  11. ) Der Mieter muss die entsprechende Zahlung ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns bis zu seinem Erscheinen zum Abschluss des Mietvertrags zahlen, zusätzlich zu etwaigen Kosten für Schäden, vollständigen oder teilweisen Diebstahl.
  12. ) Im Falle eines Fahrrad- und/oder E-Bike-Diebstahls muss der Benutzer dem Mieter eine Kopie der Anzeige bei den zuständigen Stellen vorlegen und den Betrag bezahlen, der dem Wert des Fahrrads entspricht, das Gegenstand des Diebstahls ist (siehe Art 8), die im Falle des Auffindens oder der Bergung des Fahrzeugs selbst zurückerstattet werden. Obwohl in dieser Verordnung nicht erwähnt, richten sich die Beziehungen zwischen den Parteien (Vertragsparteien) nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Cagliari das zuständige Gericht.

Er erklärt auch, dass er die Mietbedingungen und die Regelung für die Bereitstellung des Fahrradverleihdienstes gelesen und verstanden hat, die einen Nutzungsvertrag für alle rechtlichen Zwecke darstellt, deren Vertragsbedingungen er unter besonderer Bezugnahme auf die Folgen zu kennen und zu akzeptieren erklärt obliegen dem Mieter bei Schäden, die während der Mietdauer Dritten und/oder am Mietfahrzeug zugefügt werden, sowie bei Diebstahl des Fahrzeugs. DER MIETER erklärt außerdem, gemäß Gesetzesdekret 196/2003 darüber informiert zu sein, dass:

a) Die bereitgestellten personenbezogenen Daten werden für institutionelle Zwecke verarbeitet, die mit der Verwaltung des Dienstes verbunden oder maßgeblich sind;

b) Die Verarbeitung der bereitgestellten personenbezogenen Daten erfolgt mit computergestützten und manuellen Methoden und in jedem Fall so, dass der Schutz der Vertraulichkeit der Daten gewährleistet ist;

c) Die Bereitstellung von Daten ist obligatorisch, sowohl um auf den Dienst zugreifen zu können, als auch um es dem Dienstleiter zu ermöglichen, spätere Verfahrenspflichten zu verwalten; Die Nichtbereitstellung der angeforderten Daten macht den Zugriff auf den Dienst unmöglich;

d) Die bereitgestellten Daten dürfen anderen öffentlichen oder privaten Subjekten ausschließlich für Verfahrenserfüllungen mitgeteilt werden, die ausschließlich der Verfolgung der in Buchstabe a) genannten Zwecke dienen;

e) Der MIETER kann die Rechte gemäß Art. 7 des gesetzesvertretenden Dekrets 196/2003, wie beispielsweise Löschung, Umwandlung in anonyme Form, Sperrung rechtswidrig verarbeiteter Daten, Integration, Aktualisierung von Daten usw.

f) Verantwortlicher der Datenverarbeitung ist Bike Green Group Srls (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 03808560928) mit Sitz in Villasimius, via Matteotti n. 13, die der VERMIETER anwenden kann, um die in der oben genannten Art genannten Rechte geltend zu machen. 7 des Gesetzesdekrets 196/2003.

Allgemeine Mietbedingungen Bike Green Group Srls

  1. Um ein Fahrrad zu mieten, muss der Benutzer dem Verwalter einen gültigen Ausweis vorlegen. Das Fahrrad muss in Übereinstimmung mit den mitgeteilten und / oder an den Verleihstellen an der gleichen Stelle, an der es gemietet wurde, zurückgegeben werden. Für den Fall, dass der Nutzer das Fahrrad vor Ablauf des Mietvertrags zurückgibt, erfolgt keine Rückerstattung.
  2. Der Fahrradverleih durch den Nutzer setzt die vorbehaltlose Kenntnis und Anerkennung dieser Bestimmungen, der Tarife, der Öffnungs- und Schließzeiten der Einrichtung, in der der Verleih in Anspruch genommen wurde, voraus. Beim Fahrradverleih wird von den Nutzern erwartet, dass sie auf ausgewählten Strecken radeln und kleinere Reparaturen am Fahrrad durchführen können, wie zum Beispiel Reifen aufpumpen, einen Schlauch wechseln oder eine Reifenpanne reparieren, Fahrräder sauber und geschmiert halten, um Laufruhe und Fahrradsicherheit zu gewährleisten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was zu tun ist, wird den Gästen empfohlen, auf eigene Kosten professionellen Rat und Unterstützung vor Ort in Anspruch zu nehmen.
  3. Zum Zeitpunkt der Lieferung des Fahrrads überprüfen der Benutzer und der Verwalter seinen Funktionsstatus. Es liegt in der Verantwortung des Gastes, unsere Fahrräder und Ausrüstung im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn der Radtour / Verleih befinden. Der Benutzer muss das Fahrrad benutzen, um Schäden sowohl an ihm als auch an seinem Zubehör (Korb, Sitz, Ständer usw.) zu vermeiden; er muss auch jedes Mal, wenn das Fahrrad unbeaufsichtigt gelassen wird, das bereitgestellte Schloss benutzen.
  4. Der Nutzer ist verpflichtet, das gemietete Fahrrad nicht an Dritte weiterzugeben und ist jederzeit dafür verantwortlich.
  5. Der Verwalter fordert den Benutzer auf, für Schäden und / oder Brüche zu zahlen, die am Fahrrad verursacht oder erlitten wurden; alternativ kann der Nutzer das Fahrzeug auf eigene Kosten reparieren lassen. Änderungen oder Umbauten, die nicht vorher genehmigt wurden, am Fahrrad sind nicht erlaubt oder werden erstattet.
  6. Bei Verlust von Schlüsseln oder Fahrradzubehör gehen alle Kosten für die Aufarbeitung zu Lasten des Nutzers.
  7. Der Verwalter kann die Benutzer während der Benutzung von Fahrrädern kontrollieren und deren sofortige Rückgabe verlangen, wenn die Bedingungen einer unsachgemäßen Verwendung des Fahrzeugs festgestellt werden.
  8. Wenn der Verwalter ein Fahrrad als verlassen vorfindet oder in jedem Fall nicht nach der zum Zeitpunkt der Anmietung vereinbarten Frist zurückgegeben wird, kann er es zurückziehen, auch wenn es mit der Alarmanlage abgeschlossen ist.
  9. Der Benutzer haftet für alle Schäden, die ihm, dem Fahrrad, Dritten und Sachen während der Benutzung des Fahrzeugs zugefügt werden. Von der Verwaltungsgesellschaft kann keine Entschädigung verlangt werden. Während der Nutzung des Fahrrads ist der Benutzer weder versichert noch ist das Fahrrad durch eine Versicherung gedeckt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Manager lehnt jede Verantwortung im Falle einer unsachgemäßen Verwendung des Fahrzeugs oder der Nichteinhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ab.
  10. Im Falle eines Fahrraddiebstahls muss der Benutzer dem Verwalter eine Kopie der Diebstahlanzeige bei den zuständigen Justizbehörden vorlegen und eine Kaution in Höhe von 500,00 € zahlen, die nur im Falle der Wiedererlangung zurückerstattet wird / Bergung des Fahrzeugs.
  11. Das Versäumnis, das Fahrrad ohne vorherige Ankündigung zurückzugeben, wird als Diebstahl betrachtet und daher der Justizbehörde gemeldet.
  12. Der Verwalter kann die Vermietung des Fahrrads an Personen im Zustand der Trunkenheit oder unter Drogeneinfluss (gemäß Artikel 186-187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen nach alleinigem Ermessen des Verwalters verweigern die Vermietung des Fahrrads an betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen (gemäß Artikel 186-187 der Straßenverkehrsordnung) oder aus anderen Gründen nach alleinigem Ermessen des Managers.

Mechanische Unterstützung während der Mietzeit gegen Gebühr